Der Schulgemeinschaftsausschuss
SGA
Für eine gelebte Schulgemeinschaft ist der SGA ein ausgezeichnetes Gremium. Er setzt sich aus jeweils drei Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter*innen zusammen. Seine Aufgaben sind grundsätzlich im SchUG §64 festgelegt. Der SGA kann beispielsweise über schulautonome Lehrplanänderungen oder mehrtägige Schulveranstaltungen entscheiden. An unserer Schule nützen wir die gemeinsamen Sitzungen und Besprechungen aber auch, um alle Schulpartner über das Schulleben zu informieren, zu diskutieren und so partnerschaftlich die Schulgemeinschaft zu fördern.
Gemeinsam geht es eben besser!